Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Sie Besitzverhältnisse von Grundstücken oder Immobilien durch einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder aus dem Grundbuch nachweisen müssen. Mit den Nachweisen zu den Besitzverhältnissen können der Verkauf oder eine Finanzierung einer Immobilie bzw. eines Grundstücks geregelt werden, auch im Erbfall oder bei Rechtsstreitigkeiten verhelfen die klar dargelegten Nachweise zu den Besitzverhältnissen.
Mit unserem Online-Antrag unterstützen wir Sie schnell, einfach und unkompliziert bei der Beantragung.
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Ihre Daten für Ihren Online-Antrag sind wichtig und schützenswert. Entsprechend verantwortungsvoll gehen wir mit diesen Daten um. Beantragen Sie bei uns einfach und sicher Ihren Bestandsnachweis, Grundstücksnachweis oder Ihre Bestandsübersicht.
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Das Antragsformular Bestandsnachweis, Bestandsübersicht und Grundstücksnachweis wird zum Direktversand oder Sofort-Download bereitgestellt.
Mit Ihrem persönlichen Kundenportal-Zugang können Sie Ihren Online-Antrag, Rechnung und andere relevante Informationen einsehen. Bei Fragen zum Antragsformular nutzen Sie unseren Service-Chat in Ihrem Kundenportal.
Sie sind Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter von mehreren Grundstücken und möchten Informationen zum Gesamtbestand haben, dann ist dieser Nachweis der Richtige für Sie. Im Gegensatz zum Grundstücksnachweis werden Ihnen hier alle Grundstücke zusammenfassend dargestellt. Der Bestandsnachweis enthält Informationen:
Die Erteilung des Bestandsnachweises erfolgt über das Liegenschaftskatasteramt.
In einer Bestandsübersicht werden die Eigentümer mit Auflistung der Flurstücke mit Angaben zur Lage und Nutzung aufgeführt.
Die Bestandsübersicht wird vom Liegenschaftskatasteramt erteilt.
Der Grundstücksnachweis enthält alleinige Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten für jeweils ein unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt geführten Grundstücks.
Im Nachweis werden Angaben zum Grundbuchblatt, der laufenden Nummer, dem Grundbuchbezirk, die Grundstücksfläche, Flurstücksangaben und Gemarkung, die Gebietszugehörigkeit (Gemeinde, Stadt, Landkreis), die Lage, die tatsächliche Nutzung und Angaben zu Buchung und Eigentümer aufgeführt.
Die Erteilung des Grundstücknachweises erfolgt über das Liegenschaftskatasteramt.
Der Unterschied zwischen einer Bestandsübersicht und einem Grundstücksnachweis:
Die Erteiliung erfolgt ausschließlich an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen. Auch Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare erhalten ohne Nachweis einer Berechtigung Einsicht in die Dokumente.
Andere natürliche oder juristische Personen erhalten nur dann eine Einsicht, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und dargelegt wird.
Unabhängig von der Abgabeform kosten die amtlichen Grundstücksdokumente je ab 10 Euro zzgl. der Umsatzsteuer. Die Kosten sind abhängig von der Variante und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In der Regel dauert die Bearbeitungszeit und die Erteilung der Nachweise bei den Behörden 7 bis 14 Werktage und werden von der Behörde direkt per Post an unsere Kunden versendet.
Ganz bequem von zu Hause oder von unterwegs beantragen Sie online, schnell, einfach und unkompliziert Ihre gewünschten Dokumente. Sparen Sie sich viel Zeit und Wege zu den Behörden sowie unnötigen Papierkram und lehnen Sie sich nach erfolgreicher Eingabe Ihrer Daten zurück.
Geben Sie vertrauensvoll die Beantragung und die Anforderung Ihrer Dokumente in unsere Hände. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihren kostengünstigen Online-Antrag und gern für Sie da!
Sie erreichen uns ganz unkompliziert über Ihr Kundenportal. Nutzen Sie bei Rückfragen unseren freundlichen Ticket-Support. Innerhalb von 24h erhalten Sie von uns eine Nachricht.
Gern sind wir auch über unsere Kundenhotline 0 9001 44 55 60 (1,79 €/Min.v.FN,Mobil abweichend) zu den Servicezeiten Mo-Fr 8.00 - 16.00 Uhr für Sie erreichbar und helfen Ihnen bei Rückfragen zu Ihrem Online-Antrag weiter.
Die Größenangabe zu Ihrem Grundstück bzw. zu Ihrer Grundstücks- oder Flurstücksfläche ergibt sich z.B. aus dem Kaufvertrag für das Grundstück oder zum Beispiel aus dem Grundbuchauszug, dem Grundstücksnachweis, der Bestandsübersicht oder dem Bestandsnachweis. Darüber hinaus werden Gemarkung, Flurstücksnummer und Flurstücksfläche auch in einer Flurkarte / Liegenschaftskarte angegeben.
Online Dienstleister wie GRUNDBUCH24.de können Ihnen unkompliziert, schnell und einfach amtliche Dokumente, wie einen Grundbuchauszug, eine Flurkarte oder weitere grundstücksnahe Dokumente bei den jeweiligen zuständigen Behörden kostengünstig anfordern.
Während im Grundbuch die rechtlichen Verhältnisse an den Grundstücken enthalten sind, stellt das Liegenschaftskatasteramt zum Beispiel in einem Bestandsnachweis, die tatsächlichen Verhältnisse (u.a. räumliche Lage und Abgrenzung, Nutzung, Gebäude und Größe) dar.
Im Grundbuch werden die Eigentums- und Rechtsverhältnisse von Grundstücken registriert und erfasst. Die Darstellung jedoch der tatsächlichen Verhältnisse dieser Grundstücke, ist Aufgabe des Liegenschaftskatasteramts. Dazu zählen die räumliche Lage des Grundstücks und seine Grenzen sowie Größe, Nutzung und Gebäude.
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs vor Abteilung 1 werden die Grundstücke aufgeführt und wichtige Informationen zu den Grundstücken festgehalten.
Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage, Art und Größe werden hier aufgeführt. Mehrere Flurstücke, die ein zusammenhängendes Grundstück bilden, werden als fortlaufende Nummer geführt und in der Regel in einem Grundbuch einer Gemarkung zusammengefasst. Grundlage für die Daten im Bestandsverzeichnis liefert das Katasteramt. Sie werden vermessen und amtlich kartografiert.
Das Bestandsverzeichnis wird von der Grundbuchbehörde erteilt.
Im Grundbuch Abteilung 1 wird das Bestandsverzeichnis geführt. Es werden hier die Grundstücke aufgeführt und wichtige Informationen zu den Grundstücken festgehalten. Die Inhalte, die in das Bestandsverzeichnis gehören, werden vom Liegenschaftskatasteramt vorgeschrieben.
Das Bestandsverzeichnis hat die Aufgabe, das Grundstück so zu beschreiben, dass es zweifelsfrei identifiziert werden kann. Es kann aus mehreren Grundstücken bestehen oder aus einem einzigen, mit demselben Eigentümer.
Im Grundbuch Abteilung 1 wird das Bestandsverzeichnis geführt. Es werden hier die Grundstücke aufgeführt und wichtige Informationen zu den Grundstücken festgehalten.
Weitere Online Antragsformulare zu grundstücksnahen Unterlagen und Dokumente finden Sie unter GRUNDBUCH24.de
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenverzeichnis, Bodenrichtwert für Grundsteuer, Altlastenverzeichnis, Liegenschaftsbuch, Teilungserklärung oder Wohnflächenberechnung
Für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden, für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich wird der Nachweis in der Regel verlangt.
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